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47,74 €
Gesamtbetrag
299,00 €
Schullizenz
Eine Schullizenz darf innerhalb der jeweiligen Schule / Einrichtung und Standort unbegrenzt verwendet werden.
Eine Schullizenz ist auf einen Standort begrenzt und darf nur für den lizenzierten Standort eingesetzt werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Kauf von Produkten und Dienstleistungen 1.1 Nutzungslizenz 1.1.1 Benutzerlizenz / Einzellizenz Der lizenzierte Benutzer darf seine erworbene Lizenz auf verschiedenen Rechnern und an verschiedenen Standorten aktivieren. Die Benutzerlizenz / Einzellizenz darf nur vom lizenzierten Benutzer verwendet werden. 1.1.2 Schullizenz (einfach) Eine einfache Schullizenz darf innerhalb der jeweiligen Schule / Einrichtung und Standort unbegrenzt verwendet werden. Eine einfache Schullizenz ist auf einen Standort begrenzt und darf nur innerhalb des lizenzierten Standortes eingesetzt werden. 1.1.3 Schullizenz (erweitert) Eine erweiterte Schullizenz darf innerhalb der jeweiligen Schule / Einrichtung und Standort unbegrenzt verwendet werden. Eine erweiterte Schullizenz ist auf einen Standort begrenzt und darf nur innerhalb des lizenzierten Standortes eingesetzt werden. Dem lizenzierten Standort angehörige Benutzer dürfen die Lizenz ebenfalls zuhause einsetzen um für den Standort Förderpläne zu erstellen. 1.2 Zahlungsverzug Zahlungsverzug tritt automatisch in folgenden Fällen ohne Mahnung ein: Eine Kreditkartenbelastung wird trotz Genehmigung durch die Kreditkartenakzeptanzstelle nicht ausgeführt oder durch den Kunden widerrufen, eine Lastschrift kann nicht ausgeführt werden oder wird widerrufen, eine Nachnahmesendung wird nicht abgenommen, die Zahlungsfrist einer offenen Rechnung gerechnet vom Rechnungsdatum wird überschritten oder ein sonstiger Zahlungsausfall oder -verzug tritt ein. Im Falle des Zahlungsverzuges ist SR-Media berechtigt, vom ersten Tag des Verzuges an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Leitzins zu berechnen, mindestens aber 6% p. a. Für entstandene Kosten durch bestellte, aber nicht bezahlte Produkte, behält sich SR-Media vor, zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10 Euro zu erheben. 1.3 Rückgaberecht Die Rückgabe per E-Mail gesendeter Lizenzdaten, Registrierungsschlüssel und/oder der Software ist ausgeschlossen. Die Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich (§312d Absatz 4 Satz 1 BGB). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen ist, da durch das Zusenden des angefertigten Lizenzschlüssels die Software weiterbenutzt werden kann und daher eine rückstandslose Rückgabe nicht möglich ist. 2. Haftungsausschluss Von den von SR-Media vertriebenen Computerprogrammen (Software) gibt es Probe- bzw. Testversionen (auch Shareware-Version genannt). Diese Testversionen können vom potentiellen Käufer ausgiebig getestet werden. Es gilt die Gewährleistung nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Da der Käufer die Software vor dem Kauf testen konnte, gilt der Kauf als "wie besehen"; d. h. für Fehler, die in der Vollversion und der Testversion vorhanden sind, ist die Mängelrüge ausgeschlossen. Der Kunde erkennt an, dass in jeder Software Fehler enthalten sein können. Bei der Erstellung der Software von SR-Media wurde höchste Sorgfalt eingesetzt; dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Programme Fehler beinhalten. Werden Fehler gemeldet, werden diese schnellstmöglich behoben. SR-Media haftet für durch Softwarefehler resultierende Schäden nicht. Hiervon ausgenommen sind Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 3. Preisgültigkeit Die für Förderplaner angegebenen Preise sind die zur Zeit der Veröffentlichung gültigen Preise. Bindend ist grundsätzlich der aktuelle Preis, der auf www.foerderplaner.de bekannt gegeben wird; SR-Media behält sich vor, wahlweise den alten Preis zu akzeptieren oder abzulehnen. Irrtümer bleiben vorbehalten. 4. Gültigkeitsklausel Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke. Stand der AGB: 05.2018
Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Was andere Benutzer gefragt haben:
Entstehen bei einer Bestellung von Förderplaner Folgekosten?
Nein, für eine Einzellizenz oder Schullizenz von Förderplaner entstehen keine Folgekosten.
Muss ich nach dem Kauf von Förderplaner eine Vollversion installieren?
Nein, sobald Sie den Lizenzschlüssel von uns erhalten haben können Sie einfach die bereits installierte Demoversion aktivieren
und aus der Demoversion wird automatisch eine Vollversion.
Kostet das Verwenden der Demoversion etwas oder entstehen Folgekosten?
Nein, Sie können die Demoversion 30 Tage verwenden.
Nach Ablauf der Demoversion sind Sie nicht zu einem Kauf verpflichtet.
Die Demoversion kann während oder nach Ablauf der Testzeit gekauft oder einfach wieder deinstalliert werden.
Kann die Demoversion auch nach Ablauf der Testzeit einfach installiert bleiben.
Ja, die Demoversion muss nicht deinstalliert werden und auch hier entstehen keine Kosten.
Sie können Förderplaner allerdings nach Ablauf der Testzeit nicht mehr verwenden.
Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt zum Kauf von Förderplaner entscheiden, können
Sie die abgelaufene Demoversion jederzeit mit dem von uns erhaltenen Lizenzschlüssel aktivieren.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Hier unser
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